Energieetikett des Versorgungsunternehmens (EP-U)
Wie energieeffizient ist Ihr Gebäude?
Beim Verkauf, bei der Vermietung und beim Neubau eines Nutzgebäudes(BENG-Anforderungen) ist ein Energieetikett vorgeschrieben. Bei Bürogebäuden, für die das Energieetikett C gilt, ist das Energieetikett obligatorisch.
Ein Energielabel gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude ist und welche Energiesparmaßnahmen noch möglich sind. Die Klasse des Energielabels wird auf der Grundlage des Verbrauchs an fossiler Primärenergie, ausgedrückt in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m2 Jahr), ermittelt. Die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes wird nach der Bestimmungsmethode NTA 8800 ermittelt.
FACTSHEET: Energieetikett (EP-U)
Möchten Sie mehr über das Energielabel erfahren? Bitte kontaktieren Sie Ronald van Luijk.
Verbesserung des Energielabels
Nachhaltigkeitsmaßnahmen können das Energielabel verbessern und die Energieeffizienz des Gebäudes steigern. Die Verbesserung der Energieetikette führt zu niedrigeren Energiekosten undCO2-Emissionen. Dies hat positive Auswirkungen auf die Umwelt und den Wert eines Gebäudes.
Folgen Sie unseren Empfehlungen, setzen Sie Energiesparmaßnahmen um und verbessern Sie Ihr Energielabel von D bis G auf C oder besser (A+++++).
Sie möchten Ihr Gebäude rasch nachhaltiger gestalten?
Beauftragen Sie unseren erfahrenen Energieberater mit der Erstellung eines Energielabels, um Ihr Büro-/Geschäftsgebäude energieeffizienter zu machen.
Wenn Ihr Büro mit D bis G gekennzeichnet ist, helfen wir Ihnen gerne mit einem EP Bespoke Advice, das Energielabel C oder besser zu erreichen. Wir bieten Ihnen auch eine maßgeschneiderte Komplettberatung an, bei der wir die komplette Nachhaltigkeit Ihres Gebäudes von der Beratung bis zum Projektmanagement für die Umsetzung der geplanten Nachhaltigkeitsmaßnahmen für Sie betreuen.
Unser Team von zertifizierten EP-Beratern steht Ihnen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um ein Angebot für die Erstellung eines Energielabels für Ihr Gebäude oder Ihr Immobilienportfolio zu erhalten.
Merkblatt:
Die Klassen der Gebäudelabel unterscheiden sich nach Funktion
Die Etikettenklassen für Versorgungsunternehmen (Tabellen 2a und 2b) hängen von der Nutzungsfunktion ab, da der Energieverbrauch für jede Funktion sehr unterschiedlich ist.
Für welche Gebäude ist ein Energieetikett vorgeschrieben?
Die Energieetikettenpflicht gilt für Gebäude mit den folgenden Funktionen(dies kann eine Funktion oder eine Kombination mehrerer Funktionen sein):
- Büro
- Bildung, wie Schulen und Universitäten
- Treffpunkte wie Cafés, Restaurants, Kinderbetreuung und Begegnungszentren
- Gesundheitswesen, z. B. Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeheime
- Unterkünfte, wie Hotels und Pensionen
- Sport, wie Sporthallen, Stadien, Schwimmbäder
- Geschäfte wie Supermärkte, Kaufhäuser, Autohäuser
Einige Nutzgebäude benötigen kein Energielabel, z. B. Fabrikhallen oder geschützte Denkmäler.
Öffentlich zugängliche Gebäude
Für öffentlich zugängliche Gebäude von Ministerien, Provinzen, Gemeinden, Banken, Gerichten, Wasserverbänden und Bezirksämtern mit einer Mindestgröße von 250m2 ist ein Energielabel immer Pflicht. Auch Gebäude, die an staatliche Stellen vermietet werden, fallen unter diese Verpflichtung.
Die Verpflichtung zur sichtbaren Anbringung eines Energieetiketts gilt auch für andere öffentlich zugängliche Gebäude ab 250m2. Dazu gehören Krankenhäuser, Schulen, Geschäfte, Supermärkte, Restaurants, Theater, Banken und Hotels. Die Verpflichtung gilt, wenn für diese Gebäude eine Energieetikettenpflicht besteht und ein Energieetikett ausgestellt wurde.
Sonstige Dienstleistungen